Flyer

Als Flugblatt, Handzettel, in Österreich Flugzettel, älter auch fliegendes Blatt und heute meist unter dem englischen Begriff Flyer bekannt, bezeichnet man ein beschriftetes Papierblatt, das eine Mitteilung transportiert und verbreitet. Flugblätter erscheinen nicht periodisch, oftmals sogar nur einmalig, und sie zählen zu den Druckerzeugnissen.

Flugblätter werden zu aktuellen Anlässen, für Ankündigungen oder zur Werbung herausgegeben und kostenlos durch Personen oder andere Methoden aktiv verteilt oder sie liegen zur Mitnahme aus. Beispiele sind lokale oder regionale Nachrichten, kleine Preislisten oder Veranstaltungslisten und -hinweise. Flugblätter wurden in der Frühphase der Presse oft als Extrablatt einer Zeitung beigelegt.

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Flugblatt heute

Heute wird das Flugblatt (als Werbeflugblatt oder Flyer bezeichnet) nicht breit gestreut, sondern ist meist zu Werbezwecken auf eine bestimmte Zielgruppe ausgelegt. Flyer stellen in der heutigen Zeit eines der meist genutzten Marketinginstrumente im Offlinebereich dar und werden professionell erstellt. Eine klare Aufteilung, interessante Texte und Bilder sind der bestimmte Zielgruppe angepasst. Mit einer ausdrucksstarken Überschrift wird ein erstes Interesse des Empfängers geweckt und ein Weiterlesen veranlasst. Werbeflugblätter werden als Streuwerbung an Haushalte verteilt, als Beilagen in Postsendungen oder als Produktinformation direkt auf eine bestimmte Personengruppe ausgerichtet. Sie werden allerdings auch von politischen Gruppen, Behörden oder Vereinen verbreitet: mit Wahlinformation, Veranstaltungshinweisen oder oft zur Mitgliederwerbung eingesetzt.

Bürgerstiftung Hildesheim Flyer

Die Verteilung von Drucksachen zu gewerblichen Zwecken auf Straßen ist in Deutschland als Sondernutzung genehmigungspflichtig.

Für Flugblätter gilt die Impressumspflicht der Landespressegesetze. Diese verpflichtet den Verfasser zur Angabe des Namens und der Adresse.

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Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Flugblatt